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Ausprägungen Des Staatlichen Gewaltmonopols 
und Des İnnerstaatlichen Gewaltverbotes 
in Der Gerichtsbarkeit

I. Einleitung

Die Erkenntnis, dass jeder Mensch Rechte besitzt, ist ein wesentliches Fundament des Rechtsstaatsprinzips.

Woher diese Rechte stammen, welchen Inhalt, welche Qualität, welche Reichweite sie haben, diese Fragen werden von Staat zu Staat, von Gesellschaft zu Gesellschaft und nicht zuletzt von Mensch zu Mensch unterschiedlich beantwortet. Die Tatsache aber, dass der Mensch ein Wesen ist, das über eigene unveräußerbare Rechte verfügt und als solches Wesen auch anderen Menschen, Institutionen und insbesondere der staatlichen Gewalt entgegentreten kann, um diese Rechte zu verteidigen, das ist eine unbestreitbare Tatsache und die Grundlage des heutigen Menschenbildes – ganz gleich welcher politische, kulturelle oder soziale Rahmen dieses Bild nach außen umgibt.

Diese Überzeugung, die den Menschen als echtes Rechtssubjekt versteht, lässt sich, wie meine Kollegin Frau Vardar in ihrem Beitrag darstellen wird, insbesondere aus dem Gedanken herleiten, dass jedermann über eine eigene Würde verfügt, die ihm den besonderen Status als Subjekt verleiht und ihn vom rechtlosen Objekt unterscheidet.