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Überversicherung (§ 51 Versvg) im Österreichischen Versicherungsvertragsgesetz

Sigorta Sözleşmesi Kanunu’nda Aşkın Sigorta -Madde 51-

Ferhat YILDIRIM

In the Insurance Law, it is essential that the sum insured should be equal to the insurance value. However, this equality is sometimes broken and finally results in emergence of the over-insurance or under-insurance concepts. Over-insurance refers to the case where the insurance value is higher than the sum insured. In this study, the over-insurance regulated in detail in Article 51 of the insurance contract law and the legal arrangement in the comparative law have been examined.

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Sigorta Hukukunda, sigorta bedelinin sigorta değerine eşit olması esastır. Ancak bu eşitlik bazen bozulmakta sonuç olarak da aşkın ya da eksik sigorta kavramlarının doğumuna neden olmaktadır. Sigorta değerinin sigorta bedelinden fazla olması durumunda aşkın sigortadan bahsetmek mümkün olmaktadır. Bu çalışma ile Sigorta Sözleşmesi Kanunu’nun 51. maddesinde ayrıntılı şekilde düzenlenen aşkın sigorta ve mukayeseli hukuktaki yasal düzenleme incelenmiştir.

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Versicherungen entstanden aus dem Grund Privatpersonen und Organisationen vor wahrscheinlichen Folgen von Gefahren zu schützen und aus Ergebnis der Notwendigkeit diese Folgen beseitigen1.

Wenn das österreichische Versicherungsrecht und das türkische Versicherungsrecht vergleichen werden, ist es eindeutig, dass diese grundsätzlich Ähnlichkeiten aufweisen. Der Grund dafür ist, dass diese beiden Länder als Quelle für das Gesetz, das deutsche Versicherungsrecht gewählt haben. Zunächst wird in Österreich das österreichische Versicherungsvertragsrecht (VersVG), welches in 1958 in Kraft getreten ist, angewendet. Wie aus dieser Aussage verstanden werden kann, werden in Österreich Verordnungen in Bezug auf das Vesicherungsrecht in einem speraten Gesetz geregelt und als ein Abschnitt im Rahmen des Handelsgesetzes nicht systematisiert. Wenn das österreichische Versicherungsvertragsrecht von 1958 untersucht werden sollte, ist zu sehen, dass das Gesetz aus sechs Abschnitten besteht.

Wenn wir über die Existenz des Versicherungsvertrags sprechen, wird zuerst der Versicherungsvertrag verstanden. Der Versicherungsvertrag ist ein Abkommen, dass im Interesse beider Parteien abgeschlossen wird, der Versicherer verpflichtet sich einem bestimmten Rahmen finanzielle Leistung zu erfüllen, während der Versicherte zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet ist2. In diesem Zusammenhang, regelt das Versicherungsrecht die Versicherungsverträge und die Verpflichtungen die aus dieser rechtlichen Beziehung entstehen3. Wenn das VersVG untersucht wird, ist zu sehen, dass die Gesetzregelung vollkommen den Versicherungsvertrag zwischen den Parteien regelt, es beinhaltet auch die Verpflichtungen der Parteien, die aus dem Versicherungsverhältnis enstehen.