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BUNDESGERICHTSHOF: Beschluss 3 StR 524/16 vom 4. April 2017 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a.

Burcu ERTEM,Elvan KEÇELİOĞLU

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerde-führers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am 4. April 2017 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 analog, § 354a StPO einstimmig beschlossen:

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 25. August 2016

a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II. Tat 1 der Urteilsgründe des sexuellen Übergriffs schuldig ist;