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Das Parlament Hat die Pflicht, das Beschneidungsgesetz Abzuschaffen

Jörg SCHEINFELD,Matthias FRANZ,Ralf ESCHELBACH

(Zum Kölner Beschneidungsurteil und zur Schutzpflicht der Parlamentarier)

I. EINLEITUNG

Sollen Eltern ihrem Kind die gesunde Vorhaut vom Genital abschneiden lassen dürfen? Die Antwort der allermeisten lautet: "Nein, das sollen Eltern nicht dürfen. Die Klitorisvorhaut am Genital eines Mädchens hat eine physiologisch sinnvolle Schutzfunktion, und vor allem stellt das Abtrennen der Klitorisvorhaut eine schmerzhafte und nicht zu rechtfertigende Körperverletzung dar, denn der Beschneidungsakt dringt in den höchstpersönlichen Intimbereich des Kindes, der auch für Eltern unverfügbar ist, weshalb sie mit der Veranlassung des Eingriffs keine elterliche Sorge ausüben, sondern allein ihre faktische Macht, die sie über das Kind haben, schändlich missbrauchen."

So sehen die Dinge fast alle, wenn es um die Mädchenbeschneidung geht, und zwar auch für leichte und kaum invasive Varianten. Lediglich ein paar Juristen meinen nolens volens, die derzeitige Gesetzeslage dränge mit ihrer Erlaubnis der Knabenbeschneidung dahin, auch die Klitorisvorhautbeschneidung zu gestatten; denn wenn der Eingriff am Jungen erlaubt sei, dann dürften gleich schwere oder leichtere Eingriffe am Mädchen nicht verboten werden. Das stimmt zwar für sich genommen, geht aber in die falsche, von den Grundrechten der Kinder versperrte Richtung.