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Transfers von Traditionen. Zum Rechtswechsel auf dem Balkan

Tomasz GIARO

Das postpositivistische Rechtsdenken – das sich nicht mehr auf Gesetze als Rechtsquellen beschränkt – hat in juristischen Traditionen das geeignete Werkzeug nicht nur für die geltendrechtliche, sondern auch für die rechtshistorische Reflexion gefunden.1 Nicht alle Traditionen verlaufen aber so geradlinig wie die western legal tradition in ihrem Kernbereich. Im Rahmen ihrer Sub-Traditionen finden nämlich häufig Rechtstransfers größeren und kleineren Umfangs statt, die frühere Entwicklungslinien brechen.

Das europäische Beispiel eines solchen Traditionsbruchs bildet die Rechtstradition Ostmitteleuropas, insbesondere Polens, dessen Rechtssystem infolge der Teilungen des Landes am Ende des 18. Jahrhunderts vollständig ausgewechselt wurde. Ein weitaus radikalerer Systemwechsel ereignete sich jedoch in Südosteuropa während des späten 19. und des frühen 20. Jahrhunderts.2 Nachstehend wird versucht, diesen spektakulären Rechtswechsel in seiner Beziehung zu anderen juristischen Teiltraditionen Europas zu rekonstruieren.

Südosteuropa im rechtskulturellen Sinn ist im letzten Ergebnis ein Produkt der Spaltung des römischen Reiches in den östlichen und westlichen Teil, die endgültig nach dem Tode des Kaisers Theodosius des Großen (347-395) im Jahre 395 erfolgte. Das Große Schisma der Kirche von 1054 bekräftigte lediglich die bereits bestehende Ost-West-Teilung, die sich nunmehr auf das gesamte Europa bezog. Das Jahr 1453 bildet das nächste Symboldatum in der Geschichte Südosteuropas, mit welchem die Zeit der „europäischen Türkei“ – dem Pendant zum „europäischen Russland“ im Osten des Kontinents – eröffnet wurde.3