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Deutschland, Ein Überbick über die Schiedgerichtsbarkeit

Altan HEPER

Bei internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten wird Deutschland vor allem als Standort für Schiedsverfahren immer beliebter. Deutschland belegt Platz fünf unter den bevorzugten Laendern für Schiedsverfahren in der EU. Das zeigt eine aktulle Studie des Europaeischen Parlaments zur Schiedsgerichtsbarkeit in Europa. Damit ist Deutschland den traditionellen Schiedsgerichtsnationen England, Frankreich, Schweden und der Schweiz dicht auf den Fersen. Noch sind die in Deutschland ausgetragenen Schiedsverfahren überwiegend nationaler Natur, jedoch wächst die Anerkennung der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit auch auf internationaler Ebene. Die Zahl der spezialisierten Juristen auf die Führung von Schiedsverfahren steigt letzter Zeit erheblich. Diese Juristen zeichnen sich durch ein hohes Mass an Sachkenntnis aber auch durch interkulturelles Verständnis aus, was die Streitbeilegung ebenso fördert wie die zügige Erledigung des Verfahrens.1

Handelsschiedsgerichtsbarkeit als Alternative zu staatlichen Gerichten

Ungeachtet der politischen Diskussionen um die Investionsschiedsgerichtbarkeit im Zuge der Verhandlungen des Freihandelsabkommens zwischen der EU(und den USA (TTIP) stellt die Handelsschiedsgerichtsbarkeit für Unternehmen eine wichtige Alternative zur Streitbeilegung vor staatlichen Gerichten dar. Die Parteien können das Verfahren dabei selbst gestalten. Regelmässig orientieren sie sich dabei an den Regelwerken anerkannter Schiedinstitutionen, wie z.B der deutschen Institution für Schiedsgerichtbarkeit (DIS), des International Court of Arbitration (ICC) in Paris oder der German Maritime Arbitration. Darüber hinaus stehen bei Streitigkeiten, die spezielle Warengruppen betreffen, eigene Schiedsgerichte zur Verfügung. Am Ende steht ein Schiedsspruch, der wie ein Urteil verbindlich und vollstreckbar ist.

Das deutsche Recht für das Schiedsverfahren knüpft an das moderne und internationale anerkannte UNCITRAL-Modellgesetz an und gibt den Parteien sowohl ein hohes Mass an Flexibilität als auch Rechtssicherheit. Die Parteien wählen die Verfahrenssprache und entscheiden, wer die Schiedsrichter sein und wo die Verfahren stattfinden sollen. Bei der Auswahl der Schiedsrichter können besondere Qualifikationen, wie z.B besonderer technischer Sachverstand, eine Rolle spielen. Die Schiedsrichter müssen keine Juristen sein.