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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz-Eine kurze Einführung-

Altan HEPER

Am 18. August 2006 ist das Gesetz “Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung” (Umsetzungsgesetz) in Deutschland in Kraft getreten. Der wichtigste Teil dieses Gesetzes ist das “Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz-AGG”. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem AGG vier wichtige Richtlinien in das nationale Recht umgesetzt, die der Rat auf der Grundlage von Art. 13 und Art. 141 EG- Vertrag beschlossen hat. Diese Richtlinien sind Richtlinie 2000/ 43/EG des Rates vom 29. Juni 200 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundgesetzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13 Dezember 2004 zur Verwirklichung zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits-und Beschäftigungsfragen (2006/54/EG Neufassung) ist zwar in der Begründung des Gesetzes nicht erwähnt, aber vom Stoff her ist die Richtlinie für das Gesetz relevant.

Bei dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geht es um den Schutz vor Benachteiligung im Zivilverkehr und im Arbeitsleben. Das AGG bietet aber dabei keinen umfassenden Schutz vor Benachteiligungen. Die Überschrift des Gesetzes ist insofern irrtümlich. Das AGG schützt nach Vorgabe des Europarechts lediglich vor Benachteiligungen auf Grund bestimmter Merkmale, nämlich Rasse, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter, Weltanschauung, Religion und sexuelle Identität.