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Grundfragen Und Aktuelle Probleme Der Beschlagnahme Nach Deutschem Strafprozessrecht

Wolfgang WOHLERS

Ziel der nachfolgenden Ausführungen ist es einen Überblick über die für das deutsche Strafprozessrecht relevanten Normen zu geben. Ich werde zunächst kurz etwas zu den verschiedenen Arten der Beschlagnahme sagen und das Instrument der der Beschlagnahme von der Sicherstellung und der Edition abgrenzen. In einem nächsten Schritt werde ich dann näher auf die Voraussetzungen der Beschlagnahme von Beweismitteln eingehen. Hieran anschliessend werde ich zwei derzeit besonders aktuelle Problembereiche ansprechen: den Zugriff auf Kommunikationsdaten einerseits und den Zugriff auf Behördenakten andererseits. Am Schluss ist dann noch auf die Rechtsfolgen nicht vorschriftsmässig erfolgter Beschlagnahmen einzugehen.

I. ARTEN DER BESCHLAGNAHME NACH DEUTSCHEM RECHT

Seit alters her gibt es das Institut der Beweismittelbeschlagnahme, das im geltenden Recht in den §§ 94 ff. der Strafprozessordnung kodifiziert ist. Eine zweite Form der Beschlagnahme ist in den §§ 111b ff. geregelt. Bei dieser geht es nicht um den Zugriff auf potenzielle Beweismittel, sondern um den Zugriff auf Gegenstände oder Vermögenswerte, die dem Verfall oder der Einziehung unterliegen.1 Auf diese Form der Beschlagnahme werde ich nachfolgend ebenso wenig näher eingehen wie auf die in § 94 Abs. 3 StPO zu findende Spezialregelung für die Beschlagnahme von Führerscheinen.2

II. ABGRENZUNG ZUR SICHERSTELLUNG

Die Beweismittelbeschlagnahme ist der förmliche, in der Regel gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers erfolgende Zugriff auf Beweisgegenstände durch staatliche Organe.3 Wenn der Gewahrsamsinhaber der Begründung des Gewahrsams durch staatliche Stellen zustimmt, sprechen wir demgegenüber von einer Sicherstellung.4