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Erfolglose Verfassungsbeschwerde Gegen die Veröffentlichung Eines Berufsgerichtlichen Urteils

Hande ÖZCAN

(Beschluss vom 3. März 2014 1 BvR 1128/13)

(Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 31/2014 vom 2. April 2014)

Eine berufsgerichtliche Entscheidung, mit der besonders schwerwiegende berufsrechtliche Verfehlungen sanktioniert werden, darf auf entsprechender gesetzlicher Grundlage kraft richterlicher Anordnung auch nichtanonymisiert im Ärzteblatt veröffentlicht werden. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Die maßgebliche Vorschrift des nordrhein-westfälischen Heilberufsgesetzes enthält eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für die Urteilsveröffentlichung; die Berufsgerichte haben sie zudem im konkreten Fall nach verfassungsrechtlichen Maßstäben zutreffend angewendet.