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Einige Gedanken Über Sportrecht

Ünal SOMUNCUOĞLU

Das Gesetz über Verhinderung von Gewalt und Ausschreitungen im Sport wurde mit dem Änderungsgesetz vom 15. Dezember 2011 mit der Nummer 6259 geändert. Zwar wurde dieses Gesetz Änderungsgesetz genannt, jedoch betraff die Änderung schlieβlich nur die Verkürzung derHaftstrafen, die zuvor für den Betrug im Sport vorgesehen waren, da der Verfasser ges Gesetzestextes über keinerlei Kenntnisse über Sport, über Sportler, über den Zweck und Philosophie des Sports verfügte.

Jedoch soll die Gesetzgebung bezüglich des Sportrechts, um den Begebenheiten des Sports gerecht zu werden, von Sportwissenschaftelern und Juristen, die sich mit Sport sehr gut auskennen und selber aus diesem Bereich stammen, vorbereitet und der Vollversammlung der Groβen Nationalversammlung der Türkei vorgelegt werden. In unserem Lande wird die Gesetzgebung von Personen vorbereitet, deren Wissen über Sport fraglich ist und ohne Zusammenarbeit mit Sportlern und Sportwissenschaftlern unter Zuhilfenahme von Direktoren mancher Sportvereine, die wiederum auch nicht nicht viel von der Sportphilosophie verstehen. Manche Sportkommentatoren, wobei sie selber aus dem Sportbereich entstammen, da sie aber über keinerlei Kenntnisse über Sportregeln verfügen, verwirren dieses Thema leider umso mehr und Verwandeln die Sportprogramme in den Fernsehsendern in Komödien.

Da soben erwähnte Änderungsgesetz betrifft Änderungen mancher Artikeln des Gesetzes mit der Nummer 6222, das das wesentliche Gesetz ist. Es wurden Änderungungen an den Artikeln 11, 13, 14, 15, 16 und 23 des Gesetzes mit der Nummer 6222 dahingehnd vorgenommen, dass die Haftstrafen verkürzt wurden und Gerichtsinstanzen geändert wurden. Jedoch soll nicht die Verkürzung der Haftstrafen, sondern die Frage ob die Haftstafen den Handlungen dieser Straftaten entsprechen, thematisiert werden. Meines Erachtens hat die sportliche Aktivität mit Unterhaltungsbranche zu tun und ist eine Aktivität, die den Charakter von show business aufweist. Unterhaltung ist keine Handlung, die die öffentliche Ordnung betrifft. Der Verstoβ gegen das Gesetz, das nicht eine Handlung gegen die öffentliche Ordnung regelt, kann nicht als ein Verstoβ, der mit Haftstrafe geahnt werden soll, akzeptiert werden. Den Verstoβ gegen die Regeln der Unterhaltungsbranche mit Haftstrafe zu bestrafen, wobei sogar Verstösse gegen die Regelungen des Gesetzes zum Schutz des Wertes der türkischen Währung mit Geldstrafe zu ahnden sind, ist ein Verstoβ gegen den internationalen strafrechtlichen Grundsatz, dass es ein angemessenes Verhältnis zwischen der Straftat und Strafe bestehen soll.