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Zahlungsunfähigkeitsbescheinigung Ohne Tilgung Der
 Schulden Und Manche Banken

Ünal SOMUNCUOĞLU


Es ist in erster Linie nicht zu vergessen, der Faktor, durch den die der Zahlungsunfähigkeit entsteht, ist nicht die Willkür der Erteilung der Zahlungsunfähigkeitsbescheinigung. Im Gegenteil, die Zahlungsunfähigkeitsbescheinigung wird erteilt, weil die Voraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit vorliegen.

Nach dem Art. 143 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes mit der Nummer 2004 stellt die Vollstreckungsstelle eine Zahlungsunfähigkeitsbescheinigung aus, händigt diese dem Gläubiger aus und eine Kopie dieser Bescheinung wird dem Schuldner ausgehädigt, der wenn nicht die ganze Forderung des Gläubigers getilgt wird und die erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Zahlungsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen.

Aus dem Gesetzeswortlaut wird verständlich, hängt die Erteilung der Zahlungsunfähigkeitsbescheinigung weder vom Antrag des Gläubigers noch vom Antrag des Schuldners ab. Wenn nach einer Zwangsvollstreckung die Forderung des Gläubigers nicht getilgt wird und der Schuldner nicht über Güter für die Schuldentilgung verfügt, wird der Direktor der Vollstreckungsstelle selbständig diese Bescheinigung erteilen und den Parteien aushändigen. Nach dem Art. 105 des Gesetzes, wenn der Schuldner keine pfändbaren Gegenstände hat, gilt das diesbezügliche Pfändungsprotokoll wie eine Zahlungsunfähigkeitsbescheinigung. Wie es durch diese Regelung ersichtlich wird, gilt das Pfändungsprotokoll, das die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bescheinigt, auch wenn der Direktor der Vollstreckungsstelle keine Zahlungsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt und den Parteien ausgehändigt hat, wie eine Zahlungsunfähigkeitsbescheinigung und alle juristischen Folgen, die im Verfolgungsrecht im Rahmen des Zivilrechts und des Strafrecht eintreten, kommen in Betracht. Zum Beispiel; ım Rahmen des Verfolgungsrechts stellt dieser Umstand i.S.v. Art. 68 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes eine Bestätigung der Schuld dar. Im Rahmen des Zivilrechts wird die Verjährung unterbrochen, für die Forderung in der Zahlungsunfähigkeitsbescheinigung oder in dem Pfändungsprotokoll entstehen für den Schuldner keine Zinsen. Im Rahmen des Strafrechts entstehen manche Vollstreckungsstraftaten und es entsteht die Möglichkeit der Bestrafung von dem Schuldner.