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Die Neue Eu-verbraucherrechterichtlinie 2011/83/eu
 (hintergrund, Inhalt, Bewertung)

pol. jur Arndt KÜNNECKE

Nach jahrelangen Beratungen trat die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU, die neue Maßstäbe im europäischen Verbraucherschutz setzen sollte, in Kraft und muss von den Mitgliedsstaaten bis zum 13. Dezember 2013 in innerstaatliches Recht umgesetzt und mit den geänderten Vorschriften am 13. Juni 2014 in Kraft gesetzt werden. Dieser Aufsatz erklärt zunächst den Hintergrund der Richtlinie und erörtert deren Abkehr von der bisher vorherrschenden Praxis einer Mindestharmonisierung im Verbraucherschutz hin zum neuen Ansatz einer zielgerichteten Vollharmonisierung. Daran anschließend werden Anwendungsbereich, Begriffe und Inhalt der Richtlinie analysiert, die vor allem in den Bereichen Informationspflichten und Widerrufsrecht bemerkenswerte Reformen mit sich bringt. Unter Berücksichtigung der mit der neuen Verbraucherrechterichtlinie verbundenen Verbesserungen, aber auch ihrer Unzulänglichkeiten, kommt der Autor zum Ergebnis, dass es einer weiteren Harmonisierung des europäischen Verbraucherrechts bedarf und am Ende des Harmonisierungsprozesses ein einheitliches und allgemein verbindliches europäisches Verbraucherschutzrecht stehen sollte.

Verbraucherschutz, Verbrauchervertragsrecht, EU-Richtlinien, EU-Verbraucherrecht, Vollharmonisierung.

I. Einleitung

Die neue EU Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU1 (hiernach: VRR), die am 22. November 2011 veröffentlicht worden und am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten ist, muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 13. Dezember 2013 umgesetzt und mit den geänderten Vorschriften am 13. Juni 2014 in Kraft gesetzt werden.2 Ihr Ziel ist es, den Verbraucherschutz EU-weit zu verbessern, indem sie das derzeit noch unterschiedliche innerstaatliche Recht für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sowie andere Arten von Verbraucherverträgen in einem einzigen Dokument zusammenfasst. Entsprechend dem Ziel der Richtlinie soll ein echter Binnenmarkt für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden.3