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Die Mißbrauchte Menschenwürde

Eric HILGENDORF

(Probleme des Menschenwürdetopos am Beispiel der bioethischen Diskussion)*

I. Einleitung

In der bundesrepublikanischen Verfassungsordnung spielt der Begriff „Menschenwürde“ eine ganz besondere Rolle. Er wurde eingeführt, um einen unverfügbaren Eigenwert jedes menschlichen Individuums zu markieren, der aus dem Für und Wider der unterschiedlichen moralischen und politischen Standpunkte herausgehoben und tabuisiert werden soll. Die verfassungsrechtliche Würdeverbürgung in Art. 11 GG entstand als Reaktion auf die nationalsozialistische Diktatur und ihre totalitäre Vereinnahmung des Individuums zugunsten der Gemeinschaft („Du bist nichts, dein Volk ist alles“). Demgegenüber soll Art. 1 I GG (zusammen mit der „Ewigkeitsgarantie“ des Art. 79 III GG) einen Kernbereich menschlicher Identität gegenüber jeder Form staatlichen Zugriffs sichern.

Die gegenwärtige bioethische Diskussion ist allerdings weit über diese enge Zielsetzung hinausgegangen.2 In den aktuellen Auseinandersetzungen um Fragen der Gentechnik, der Keimbahntherapie, der Reproduktionsmedizin und vergleichbare Themen wird der Topos von der Menschenwürde geradezu inflationär verwendet, um die eigene Ansicht gegenüber konkurrierenden Konzeptionen auszuzeichnen. Nicht wenige Autorinnen und Autoren scheinen die Menschenwürde als Passepartout für sämtliche rechtspolitischen Fragen mit Grundlagenbezug anzusehen. Es bedarf kaum einer besonderen Hervorhebung, daß diese oft mit großer Emotionalität verbundene Praxis für das Ansehen des Menschenwürdeprinzips außerordentlich schädlich ist:3 Die Menschenwürde wird zur „kleinen Münze“ herabgestuft, zur Floskel für Sonntagsredner. Schlimmstenfalls könnte die Berufung auf die Menschenwürde in den Geruch der Beliebigkeit und Scharlatanerie geraten.