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Die Straftat der Vorsätzlichen Gefährdung der Verkehrssicherheit (art. 179 Abs. 3 Tstgb)

Nur CENTEL

I. Einführung

Die Verbreitung von Land-, See-, Luft- und Eisenbahnverkehr führte zu Erleichterungen im gesellschaftlichen Leben. Jedoch erhöhte diese Verbreitung auch die Gefahren für Leben und Sicherheit der Menschen. Aus diesem Grund wird versucht, diesen Bereich mit Hilfe von Rechtsnormen zu regeln.

Im türkischen Recht werden für Verhaltensweisen, die die Verkehrssicher-heit gefährden, im Straßenverkehrsgesetz mit der Nr. 2918 verwaltungsrechtliche Sanktionen vorgesehen. Im türkischen Strafgesetzbuch werden diese Verhaltensweisen hingegen mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht.

Insbesondere sollte die Führung von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss nicht toleriert werden, weil dessen Folgen sehr schwerwiegend sein können. In diese Richtung gehen auch die gesetzlichen Regelungen.