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Wirkung Der Urteile Des Europäischen Gerichtshofs Für Menschenrechte

Avrupa İnsan Hakları Mahkemesi Kararlarının Etkisi

Vor dem Hintergrund, dass sich der EGMR einer immer größer werdenden Beschwerdeflut ausgesetzt sieht und täglich etwa 1.200 neue Schreiben beim EGMR eingehen, stellt sich die Frage danach, welche Wirkung von EGMR-Urteilen ausgeht. 2012 richteten sich 13,2% (16.900 Fälle) aller anhängigen Beschwerden gegen die Türkei, was auch damit zu erklären ist, dass die Türkei eine Individualverfassungsbeschwerde, die einen Teil der Beschwerden hätte abfangen können, erst 2010 in der Verfassung verankerte und das türkische Verfassungsgericht Beschwerden erst seit Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes im Jahr 2012 zur Entscheidung annehmen kann3. Gegen Deutschland waren mit 2.01 Fällen vergleichsweise wenige Beschwerden anhängig.

Im Zusammenhang mit der Frage nach der Wirkung von EGMR-Urteilen in Deutschland und in der Türkei stellen sich folgende Fragen:

1. Welche Stellung nimmt die EMRK in unseren Rechtsordnungen ein?

2. Was beinhaltet ein EGMR-Urteil?

3. Wie können EGMR-Urteile überwacht und durchgesetzt werden?

4. Was sind die Folgen einer Nichtumsetzung?

5. Welche Möglichkeiten bestehen für Opfer bei Nichtumsetzung eines EGMR-Urteils?

Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Auswirkungen der Urteile und Entscheidungen, Vollziehung, Bindungswirkung, Gehalten vom Urteile und Entscheidungen

AİHM’e yapılan ve giderek artan şikayetleri ve de her gün ortalama yapılan 1200 başvuruyu göz önünde bulundurduğumuzda aklımıza AİHM kararlarının etkisinin ne olduğu sorusu gelmelidir. Mesela, 2012 yılında yalnızca Türkiye karşı yapılan başvurular %13,2 (16.900) oranındadır ki Türkiye, Anayasa Mahkemesi’ne bireysel başvuruyu 2010 yılında kabul etmiş ve ilgili düzenlemeyi yapan kanunun yürürlüğe girmesi ile ancak 2012 yılında AYM bireysel başvuruları kabul edebileceğini belirtmiştir. AİHM kararlarının etkisi ile ilgili olarak şu sorular karşımıza çıkmaktadır:

1. İç hukukta AİHS’in yeri nedir?

2. AİHM kararlarının içeriği nedir?

3. Bu kararların uygulanıp uygulanmadığı ne şekilde gözlemlenebilir?

4. AİHM kararlarının uygulanmamasının sonucu nedir?

5. AİHM kararları uygulanmadığı takdirde mağdurlara sağlanan olanaklar nelerdir?

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1. Die Stellung der EMRK in unseren Rechtsordnungen

Für die EMRK gilt zwar gemäß ihres Artikels 1, dass die Konvention für alle Vertragsstaaten verbindlich ist5, ihre exakte Position in den nationalen Normenhierarchien variiert jedoch stark.

Schon 1925 hat der IGH festgestellt, dass ein selbstverständlicher Grundsatz existiere, dass ein Staat der zwischenstaatliche Verpflichtungen auf sich genommen hat, gehalten ist, innerhalb seiner Gesetzgebung die notwendigen Änderungen vorzunehmen um den übernommenen Verpflichtungen nachzukommen. Um die staatliche Souveränität zu schonen soll es aber den Staaten selbst überlassen bleiben, wie sie sicherstellen, dass sie ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen.6 Auch die EMRK überlässt es den Vertragsparteien, in welcher Weise sie ihrer Pflicht zur Beachtung der Vertragsvorschriften genügen. Sie kann einen Überverfassungsrang einnehmen, auf einer Ebene mit dem Verfassungsrecht stehen, normenhierarchisch zwischen Gesetzen und der Verfassung angesiedelt sein oder einfachgesetzlichen Rang haben.7

Der Rang der EMRK im Gefüge des türkischen Rechtssystems war lange Zeit umstritten und hängt eng mit der Frage danach zusammen, welche Position internationale Verträge innerhalb des türkischen Rechtssystems einnehmen. Das Maß der eingeräumten Grundrechte und die türkische Partizipation an internationalen Verträgen sind eng mit der Geschichte des Landes verbunden: Nach dem 2. Weltkrieg trieb die Türkei die Europäisierung durch rege Beteiligung an wichtigen Abkommen und Verträgen voran. Dem vorangegangen war ein Bruch mit der islamischen Kultur- und Rechtstradition des osmanischen Staatswesens. Neben dem Abschluss des Assoziationsvertrags mit der EG im Jahre 1963 war die Ratifizierung der EMRK im Jahre 1954 eine wichtige Station auf dem Weg der Türkei zu einem umfassenden Grundrechtsschutz.8 Je mehr die spätere Regierung Özal die Öffnung der türkischen Wirtschaft nach Europa betrieb und die Reaktivierung des Assoziationsverhältnisses mit der damaligen EG forcierte, umso mehr wurde der Druck durch die EG im Hinblick auf die Lage der Menschenrechte in der Türkei verstärkt. Hier zeichnete sich bereits ab, welche enge Verzahnung zwischen der EG-Politik und der Gewährleistung von Menschenrechten entstehen würde.