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Die Anwendung des Küstenstreifens Kıyı Kenar Çizgisi Uygulaması und oie Entscheidung Doğrusöz und Aslan/türkei des Europäischen Gerıchtshofs für Menschenrechte im Zusammenhang des Eigentumsrechts

Oğuz SANCAKDAR

Grundbucheintrag, Eigentumsrecht, Küstengesetz.

Der Streitfall stammt aus dem von zwei türkischen Bürgern als Antragssteller (Edip Doğrusöz und Mehmet Aslan) am 27. November 2001 an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestellten Antrag (Antragsnummer. 1262/02).

Die Antragssteller haben im Jahre 1965 ein Grundstück von der Stadtverwaltung Samandağ in Hatay gekauft. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten hat am 9. September die Tätigkeiten für die Geländeebnung durchgeführt und den Küstenstreifen in der Region festgelegt, wo sich das Grundstück der Antragssteller befindet.

Die erste Katastermessung in der Region wurde am 29. März 1948 verwirklicht. Aus diesem Grunde wurde das Grundstück vor dem Inkrafttreten des Küstengesetzes im Grundbuch eingetragen. Das strittige Grundstück lag im Rahmen des vom Ministerium für öffentliche Arbeiten bestätigten Bebauungsplans.