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Zivil - und strafrechtliche Haftung für von Maschinen Verursachte Schäden

Eric HILGENDORF

Zusammenfassung

Mit dem zunehmenden Einsatz von autonomen Maschinen stellen sich vermehrt Fragen nach der Verantwortung für Schäden, die durch derartige Geräte verursacht wurden. Im Recht hat die Haftung für maschinell verursachte Schäden eine lange Tradition. Man unterscheidet dabei Zivil- und Strafrecht. Während es im Zivilrecht vor allem um den ökonomischen Ausgleich entstandener Schäden geht, legt das Strafrecht fest, unter welchen Voraussetzungen der Schädiger bestraft werden kann. Das deutsche Recht stellt sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht ein reichhaltiges und ausdifferenziertes Instrumentarium bereit, um in jedem Einzelfall angemessen reagieren zu können.

Schlüsselwörter