Endurteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 18.02.2020 - VI ZR 280/19 zum Ersatz eines fiktiven Verdienstausfallschaden wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten vom 20.11.2019 wird das Endurteil des LG Traunstein vom 17.10.2019 (Az. 8 O 1313/16) in Nr. 2 bis 6 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 3/4 und die Beklagte 1/4.