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Die Auseinandersetzung der Errungenschaftsbeteiligung in der Rechtsprechung des türkischen Kassationshofs

Rechtsanwalt Hanswerner ODENDAHL

1) Ziel der Arbeit

Die Arbeit entwickelt und begründet die These, dass der türkische Kassationshof in jetzt zehnjähriger Rechtsprechung die Auseinandersetzung der Errungenschaftsbeteiligung in wesentlich anderer Form praktiziert, als es dem 2001 übernommenen schweizerischen Vorbild entsprechen würde. Diese Praxis widerspricht der Systematik des Gesetzes, weicht deutlich vom Ziel der gleichmäßigen Verteilung der erwirtschafteten Vermögenswerte unter den Eheleuten ab und ist darüber hinaus nicht geeignet, in erträglicher Zeit den „Rechtsfrieden“ unter den Eheleuten herbeizuführen.

Der Beitrag der Arbeit besteht darin, die Kritik an dieser Praxis zu systematisieren, während in der türkischen Literatur nur von jeweils einzelnen Autoren einzelne Aspekte kritisiert, bzw. überhaupt behandelt werden. (Überhaupt beschäftigt sich die türkische akademische Literatur weitgehend nur am Rande und quasi zufällig mit der Rechtsprechung.)

Keine kritische Auseinandersetzung findet sich in der türkischen Literatur mit der Behandlung der Restschulden aus Anschaffungskrediten (E. III. 3. b) und der Bonuszahlung bei Renteneintritt (D. I. 4.).