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Beschluss des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts vom 30.03.2020 - 2 Ws 387/20 zur Aussetzung des Verfahrens wegen Gesundheitsgefahren aufgrund der Corona-Pandemie

Tenor

I. Die Beschwerde des Angeklagten R... V... N... gegen die Sicherungsverfügung der Vorsitzenden der 1. Jugendkammer des Landgerichts München II vom 25.03.2020 wird als unzulässig verworfen.

II. Die Beschwerde des Angeklagten R... V... No... gegen die Verfügung der Vorsitzenden der 1. Jugendkammer des Landgerichts München II vom 26.03.2020 wird als unzulässig verworfen.

III. Der Angeklagte hat die Kosten seiner Rechtsmittel zu tragen.