Entscheidung vom OVG Nordrhein-Westfalen über Corona-Pandemi, Beschluss vom 19.05.2020 - 13 B 557/20.NE
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.