Entscheidung vom OVG Nordrhein-Westfalen über Versammlungsfreiheit, Beschluss vom 13.03.2020 - 15 B 332/20
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.