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Mögliche Strafbarkeitsrisiken beim autonomen Fahren

Bernd HEINRICH

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

als erstes möchte ich mich recht herzlich für die Möglichkeit bedanken, hier im Rahmen Ihrer Konferenz zu einem Thema sprechen zu dürfen, welches insbesondere Deutschland als „Nation der Autofahrer“ seit einiger Zeit bewegt.

Es geht um die Thematik des „automatisierten“ oder besser „autonomen Fahrens“ im Hinblick auf Kraftfahrzeuge aller Art. Das „autonome Fahren“ ist dabei dem Bereich der „künstlichen Intelligenz“ zuzuordnen, weil nicht mehr der Fahrer des Wagens, sondern das „Programm“ das Auto steuert - und dies vom einzelnen Fahrer nicht mehr beeinflusst werden kann.