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Selbstbestimmung und Integritätsschutz am Lebensende - Die Grenzen der ärztlichen Sterbehilfe in Deutschland

Elizabeth Maria HOFMANN

A. Sterbehilfe in Deutschland - Was ist erlaubt?

Was bedeutet Sterbehilfe konkret? Ist es eher als Selbstmord, Tötung auf Verlangen oder Totschlag zu kategorisieren?

Im medizinischen Sinne wird Sterbehilfe, auch Euthanasie genannt, zum einen als „Erleichterung des Sterbens, besonders durch Schmerzlinderung mit Narkotika“ und zum anderen als „absichtliche Herbeiführung des Todes bei unheilbar Kranken durch Medikamente oder durch Abbruch der Behandlung“ definiert. Demnach umfasst die Sterbehilfe alle Maßnahmen die verwendet werden, um das Sterben eines Menschen zu erleichtern.

Angesichts der weit fortgeschrittenen medizinisch-technischen Entwicklung stellt sich die Frage, inwieweit ein Recht und eine Pflicht auf Weiterbehandlung eines nicht mehr heilbaren Patienten bestehen können und inwieweit eine Hilfe beim Sterben zulässig ist. Die Problematik der Sterbehilfe betrifft dabei das Spannungsfeld von Lebensschutz und menschenwürdigem Sterben. In Deutschland bringt § 216 Strafgesetzbuch (StGB) den Schutz des Lebens zum Ausdruck, weil dort selbst dann eine Fremdtötung unter Strafe gestellt wird, wenn ihr ein ausdrückliches und ernstliches Tötungsverlangen des Opfers vorausgeht. Andererseits ist zu beachten, dass der Patientenautonomie entscheidende Bedeutung zukommt und dem Menschen ein Recht auf seinen natürlichen Tod und ein Sterben unter Wahrung der Menschenwürde zusteht.