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Zur Einführung: Das schweizerische Kartellrecht - Entstehungsgeschichte, Ziele und ein Überblick über die materiellrechtlichen Bestimmungen des geltenden Kartellgesetzes

Koray DEMİR

I. Einleitung

Während in anderen Ländern Europas die nach dem ersten Weltkrieg auf hohem Niveau verweilten Preisverhältnisse im Laufe der Zeit sich zurückbildeten1, blieben diese in der Schweiz bestehen und seit dieser Zeit leidet das Land, auch als „Hochpreisinsel“ bekannt, trotz seiner wirtschaftlichen Stärke an einem vergleichsweise teueren Lebensstandard.2 Die Ursachen dieser Differenz ist nach der Auffassung vieler Ökonomen3 in suboptimalen Rahmenbedingungen des helvetischen Marktes zu suchen, wobei zu diesem Suboptimum sowohl die öffentlichen als auch die privatwirtschaftlichen Akteure beitragen. Die öffentliche Hand verschärft bzw. zementiert diese Differenz beispielsweise dadurch, dass sie in manchen Wirtschaftszweigen, wie etwa in der Landwirtschaft, eine protektionistische Politik verfolgt, die in Abwesenheit des entsprechenden ausländischen Wettbewerbsdrucks letztendlich zu einer künstlichen Verteuerung des Lebens führt. In diesem Zusammenhang sind an dieser Stelle auch die vergleichsweise strengeren Umweltschutzmassnahmen, wie etwa Verpackungsvorschriften, als ein weiteres Beispiel zu nennen, aus denen erhebliche Zusatzkosten entstehen, welche letztlich die Endverbraucher zu tragen haben.

Im Vergleich zur öffentlichen Hand scheint jedoch der privatwirtschaftliche Einfluss auf das Geschehene grösser zu sein. In diesem Zusammenhang wird zunächst auffällig, dass die ausländischen Privatunternehmen in ihren Einfuhrverträgen den schweizerischen Markt von anderen Märkten isoliert behandeln und somit auf dem Markt unangemessen hohe Preise und andere Geschäftsbedingungen diktieren.4 Dabei ist auch die Rolle der Generalimporteuere nicht zu übersehen. Darüber hinaus sind die Verhaltensweisen inländischer Unternehmen aus einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise generell als unorthodox zu bezeichnen, weil sie sich traditionell unter Dachverbänden vereinigen und ihre Geschäftspolitiken zumeist von diesen beeinflussen lassen. Gemeint wird dadurch, dass die inländischen Privatunternehmen nicht so wettbewerbswillig sind, wie erwünscht, und die Wettkämpfe zumeist durch Absprachen oder Parallelverhalten vermeiden.

Im Hinblick auf die oben geschilderte Problematik sieht man bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen des helvetischen Marktes eine intensivierende Entwicklung der schweizerischen Rechtsordnung. Insbesondere anzumerken ist, dass im Bereich des Kartellrechts, trotz der auch noch heute andauernden zahlreichen Debatten, eine Verschärfung der Gesetzgebung erfolgt. Um die Hintergründe dieser Debatten besser einsehen zu können, wäre es von Nutzen, auf einem zweiten Schritt auf die Entwicklung der Lehre und Gesetzgebung im Bereich des Kartellrechts explizit einzugehen.